Hybrid-DRG für 2026 stehen fest: Das sind die Neuerungen

Für die spezielle sektorengleiche Vergütung von ambulanten Operationen stehen die Details für 2026 fest. Insgesamt gibt es 69 Hybrid-DRG, die Vertrags- und Klinikärzte im kommenden Jahr abrechnen können. Hinzugekommen sind Hybrid-DRG für die Appendektomie, die Cholezystektomie sowie für minimalinvasive Eingriffe an den Koronararterien und peripheren Gefäßen. Bei den Eingriffen an den Knochen wurden Hybrid-DRG für Frakturosteosynthesen ergänzt. Der neue Leistungskatalog enthält 904 OPS-Kodes, aktuell sind es 583. Dabei wurden bei der Bildung der Hybrid-DRG auch bestehende Hybrid-DRG um neue OPS-Kodes erweitert. Dies betrifft unter anderem Hernienoperationen, arthroskopische Eingriffe und Arthrodesen.

Leistungen für Kinder und Menschen mit Behinderungen wurden aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben aus den Hybrid-DRG gestrichen. Neu ab 2026 ist eine stärkere Differenzierung der Hybrid-DRG nach Schweregraden. Das führt zu einer differenzierteren Vergütung bei Kostenunterschieden. Keine Lösung gab es bei den Sachkosten – sie sind weiterhin in den Fallpauschalen enthalten und nicht separat abrechnungsfähig.

Die KBV stellt eine Übersicht der Hybrid-DRG mit der entsprechenden Vergütung als Excel-Datei bereit.

 


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