KV-Geld für die Niederlassung

Um jungen Ärzten den Weg in die Niederlassung zu erleichtern, stellt die KV Baden-Württemberg umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. In den vergangenen fünf Jahren wurden 169 Praxisgründungen oder Praxisübernahmen mit einer Gesamtsumme von mehr als 5 Millionen Euro unterstützt.
 
Auch bereits niedergelassenen Ärzten stehen im Südwesten Fördermittel zur Verfügung, bspw. um aus der bestehenden Praxis heraus Zweigstellen zu gründen. Das Gesamtvolumen aller Maßnahmen lag bei 11,8 Millionen Euro.
 
Für Neugründungen sind bis zu 80.000 Euro Fördermittel möglich, für Zweigpraxen bis zu 40.000 Euro. Die Förderung ist abhängig davon, ob Praxisgründung oder -übernahme in einer der Regionen oder Kommunen liegt, die von der KV als förderfähig ausgewiesen sind.
 
Mehr über das Förderprogramm:
http://www.kvbawue.de/praxis/niederlassung/%20foerderung-informationsangebot/zuz-ziel-und-zukunft/
 
Quelle: KV Baden-Württemberg


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