KVen sollen PKV-Basistarif abrechnen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten den Sicherstellungsauftrag für die Versorgung der Basistarif-Versicherten. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 25. Januar folgend, sollen die ärztlichen Leistungen im Basistarif mit dem 1,8-fachen GOÄ-Satz vergütet werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) oder die KVen können jedoch mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auch abweichende Sätze verhandeln. Kommt es zu keiner Einigung, kann das Schiedsamt angerufen werden.
Die Verträge zwischen KV beziehungsweise KBV und PKV-Verband sind für Vertragsärzte und für Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bindend.