KVen sollen PKV-Basistarif abrechnen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten den Sicherstellungsauftrag für die Versorgung der Basistarif-Versicherten. Einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 25. Januar folgend, sollen die ärztlichen Leistungen im Basistarif mit dem 1,8-fachen GOÄ-Satz vergütet werden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) oder die KVen können jedoch mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) auch abweichende Sätze verhandeln. Kommt es zu keiner Einigung, kann das Schiedsamt angerufen werden.

Die Verträge zwischen KV beziehungsweise KBV und PKV-Verband sind für Vertragsärzte und für Unternehmen der Privaten Krankenversicherung bindend.


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