Neuer EBM: Verhindern kurzfristige Änderungen Honorareinbußen?

Für Hausärzte und Fachärzte gelten ab dem 1. Oktober 2013 veränderte Spielregeln durch die Änderungen des EBM. Die hausärztliche und fachärztliche Grundversorgung sollen hierbei durch neue Pauschalen gestärkt werden.

Diese Grundversorger-Pauschalen werden bei Abrechnung von Spezialleistungen im Behandlungsfall jedoch ausgeschlossen. Heftig kritisiert wird u.a., dass auch Spezial-Leistungen von Praxispartnern zum Verlust von Grundversorger-Pauschalen führen. So erhält beispielsweise ein Hausarzt in einer fachübergreifenden Berufsausübungs¬gemeinschaft nicht die neue Vorhaltebauschale, wenn sein fachärztlicher Kollege im gleichen Behandlungsfall Spezialleistungen (z.B. Akupunktur oder Psychotherapie) oder Leistungen aus dem sogenannten K.O.-Katalog erbringt. Auch Fachärzte können die PFG nicht abrechnen, wenn im Behandlungsfall vom Praxiskollegen Spezialleistungen (z.B. ambulante Operationen) erbracht wurden.

Frielingsdorf Consult hat mittlerweile für mehrere Hausärzte rechnerische Simulationen des künftigen KV-Honorars nach dem neuen Hausarzt-EBM durchgeführt. Obwohl wir aufgrund der aktuellen Diskussionslage den Pauschalen-Ausschluss durch KO-Leistungen von fachärztlichen Praxispartnern vorsorglich nicht berücksichtigen, ist nach unseren Auswertungen im Durchschnitt ein Honorarminus von bis zu 5% zu erwarten. Es ist daher für alle Hausärzte ratsam, sich intensiv mit den neuen EBM-Ziffern (bspw. die neue Geriatrie-Ziffer 03362) und den sich hieraus ergebenden Möglichkeiten zu befassen.

Tipp: Hausärzte, die eine individuelle Honorar-Prognose wünschen, können das Starterpaket für den „EBM-Simulator 2013“ anfordern per Mail (info@frielingsdorf.de) oder per Fax (0221 / 139 836-65). Die Simulationsrechnung wird für € 350 zzgl. MwSt. angeboten und stellt Ursache und Ausmaß der für Sie individuell zu erwartenden Honorar-Veränderungen übersichtlich dar.


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