Praxisgebühr – verlieren Sie Geld?

In unregelmäßigen Abständen sollte jeder Praxisinhaber sein Kassenbuch für die Praxisgebühr vergleichen mit den Angaben zur Praxisgebühr in der KV-Abrechnung. Ist der Honorarabzug, den die KV für einbehaltene Praxisgebühren vornimmt, höher als die tatsächlichen Einnahmen in der Praxis, geht Geld verloren. Ursachenforschung ist dann angezeigt. In der Praxis sind bislang folgende Ursachen aufgetreten:

  • Es wurde in einigen Fällen ordnungsgemäß keine Praxisgebühr erhoben, jedoch wurden die Befreiungsziffern (80032 oder 80033) vergessen. Die KV nimmt dann an, dass in diesen Fällen Praxisgebühr erhoben wurde und kürzt das Honorar um jeweils € 10
  • Es wurde in einigen Fällen vergessen, die Praxisgebühr zu erheben
  • Das Kassenbuch ist falsch geführt
  • Bargeld wurde in der Praxis entwendet

Alle vier Vorkommnisse konnten von uns bereits in der Praxis beobachtet werden. Werden diese Vorgänge nicht aufgedeckt, geht jedes Quartal Geld verloren.


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