Rückumwandlung eines Angestellten-Sitzes in eine volle Zulassung?

Sowohl Praxisinhaber, als auch MVZ haben die Möglichkeit, angestellte Ärzte auf einen sogenannten Angestellten-Sitz mit eigenem RLV anzustellen. Hierzu muss eine bestehende Zulassung zunächst erworben, und dann in einen Angestellten-Sitz umgewandelt werden. Bislang galt die Auffassung, dass ein solcher Angestellten-Sitz nicht mehr in eine vollwertige Zulassung rückumwandelbar sei.

Die Ausschreibung eines Angestellten-Sitzes und die Neubesetzung mit einem freiberuflichen Vertragsarzt waren also nicht möglich. Diese Endgültigkeit der einmal getroffenen Entscheidung für einen Angestellten-Sitz hat in einigen Fällen dazu geführt, dass geplante Anstellungsverhältnisse nicht realisiert wurden.

Im Februar 2010 entschied nun jedoch das Hessische Landessozialgericht (Az L 4 KA 33/09), dass die Übertragung eines Angestellten-Sitzes von einem MVZ auf ein anderes MVZ durch eine Ausschreibung möglich sein soll. Dies bedeutet eine Abkehr von der bisherigen restriktiven Praxis der Zulassungsausschüsse. Würde sich diese Regelung allgemein durchsetzen, ergäbe sich deutlich mehr Spielraum für Praxen und MVZ mit Angestellten-Sitzen. Wir werden im Rahmen der nächsten Ausgaben unseres Newsletters das Thema näher beleuchten.


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