Wenn der Patient die stationäre Einweisung verweigert

Ein Arzt darf die Weigerung eines Patienten, sich stationär einweisen zu lassen, nicht so ohne weiteres akzeptieren, hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken entschieden. Es sei Aufgabe des Arztes, ihm zuvor die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Untersuchung sowie die bestehenden Risiken deutlich zu machen. Verletzt der Arzt diese Beratungspflicht, muss er dem Patienten möglicherweise Schadensersatz leisten (AZ: 5U 25/01)

Quelle: info-doc


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