Zulassungsteilung: Vorsicht vor Budgetkürzungen

Die Teilung der Vertragsarztzulassung in zwei Hälften ist neben dem Job-Sharing heute ein weiteres bewährtes Mittel zur Integration eines weiteren Arztes in eine Praxis. Zu überprüfen sind vor einer Realisierung jedoch die wirtschaftlichen Konsequenzen. Insbesondere in KVen, in denen ein Regelleistungsvolumen auf der Basis der Vorjahresfallzahlen gewährt wird, ergibt sich eine teilweise unterschätzte Budget-Problematik.
 
Denn das Honorarbudget (RLV) des Zulassungsinhabers wird mit Zulassungsteilung in der Regel auf die Hälfte reduziert. Zwar wächst das reduzierte RLV je nach Behandlungsfallzahl nach einem Jahr ggf. wieder an. Doch für die ersten 4 Quartale nach Zulassungsteilung muss mit einem halbierten RLV kalkuliert werden.
 
Wirtschaftlich kompensiert werden kann diese Einbuße durch den neu hinzutretenden Arzt, der auf der abgetrennten halben Zulassung tätig wird. Dieser genießt in den angesprochenen KVen regelmäßig über ein „Jungarzt“-Privileg: Ihm wird ein RLV auf der Basis der im Quartal aktuell behandelten Fallzahl zuerkannt. Es ist also oberstes Gebot, dass der hinzutretende Arzt von Beginn an eine möglichst hohe Zahl von Patienten behandelt. Erst bei Erreichen der Hälfte der bisherigen Fallzahl wird dabei die Budget-Kürzung des Praxisinhabers neutralisiert.


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