Qualitätsmanagement
Der Gesetzgeber hat in § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V Vertragsärzte zur Einführung eines Praxis-QM-Systems verpflichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner QM-Richtlinie vom 01.01.2006 die notwendigen QM-Elemente und den Zeitplan aufgelistet.
Sie erhalten von uns ein Konzept zur Erfüllung der Minimal-Anforderungen mit geringem Aufwand. Dabei wollen wir Sie zeitlich und wirtschaftlich bestmöglich entlasten.
Schritt 1: Planungs-Workshop in Ihrer Praxis
Einer unserer QM-Berater kommt einen halben Tag in Ihre Praxis und leitet Sie und Ihr Team zum Aufbau eines richtlinienkonformen Praxis-QM-Systems an. Dabei erhalten Sie folgende Leistungen:
- Wir erläutern Ihnen die QM-Richtlinie und das QM-Gesetz
- Sie erhalten Ihren praktischen QM-Ordner
- Gemeinsame Bestandsaufnahme der Ausgangssituation Ihrer Praxis
- Gemeinsames Festlegen eines praxisverträglichen Maßnahmenplans
- Sie fixieren mit unserer Hilfe Ihre Praxispolitik
- Wir vereinbaren den Ablauf der weiteren Vorgehensweise
Damit haben Sie bereits die Forderungen der ersten Stufe der QM-Richtlinie erfüllt.
Schritt 2: Umsetzung von QM-Elementen
Nach dem QMS-Planungs-Workshop unterstützen wir Sie auf Wunsch auch gerne bei der Umsetzung der QM-Elemente. Dabei erhalten Sie eine telefonische Betreuung wahlweise über 12 oder 24 Monate. Diese Vorgehensweise garantiert Ihnen minimalen Aufwand und minimale Kosten.
Danach haben Sie alle gesetzlichen Forderungen an Ihr Praxis-QM erfüllt.