Qualitätsmanagement

Der Gesetzgeber hat in § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V Vertragsärzte zur Einführung eines Praxis-QM-Systems verpflichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner QM-Richtlinie vom 01.01.2006 die notwendigen QM-Elemente und den Zeitplan aufgelistet.

Sie erhalten von uns ein Konzept zur Erfüllung der Minimal-Anforderungen mit geringem Aufwand. Dabei wollen wir Sie zeitlich und wirtschaftlich bestmöglich entlasten.

Schritt 1: Planungs-Workshop in Ihrer Praxis

Einer unserer QM-Berater kommt einen halben Tag in Ihre Praxis und leitet Sie und Ihr Team zum Aufbau eines richtlinienkonformen Praxis-QM-Systems an. Dabei erhalten Sie folgende Leistungen:

  • Wir erläutern Ihnen die QM-Richtlinie und das QM-Gesetz
  • Sie erhalten Ihren praktischen QM-Ordner
  • Gemeinsame Bestandsaufnahme der Ausgangssituation Ihrer Praxis
  • Gemeinsames Festlegen eines praxisverträglichen Maßnahmenplans
  • Sie fixieren mit unserer Hilfe Ihre Praxispolitik
  • Wir vereinbaren den Ablauf der weiteren Vorgehensweise

Damit haben Sie bereits die Forderungen der ersten Stufe der QM-Richtlinie erfüllt.

Schritt 2: Umsetzung von QM-Elementen

Nach dem QMS-Planungs-Workshop unterstützen wir Sie auf Wunsch auch gerne bei der Umsetzung der QM-Elemente. Dabei erhalten Sie eine telefonische Betreuung wahlweise über 12 oder 24 Monate. Diese Vorgehensweise garantiert Ihnen minimalen Aufwand und minimale Kosten.

Danach haben Sie alle gesetzlichen Forderungen an Ihr Praxis-QM erfüllt.

In Kontakt bleiben: