Beratungsleistungen in der neuen GOÄ

Der Entwurf zur neuen GOÄ sieht differenzierte Abrechnungsmöglichkeiten für Beratungsleistungen vor. Abrechnungsbeschränkungen im Behandlungsfall und neben anderen Leistungen sollen zudem weitgehend eliminiert werden. Hier vorab ein kleiner Überblick:

1 GOÄ-E: Persönliche Beratung durch den Arzt, Dauer unter 10 Min (€ 14,11)

2 GOÄ-E: Persönliche Beratung durch den Arzt, je vollendete 10 Min. (€ 21,21)

3 GOÄ-E: Zuschlag zu der Leistung nach Nr. 1 oder 2 für die palliativmedizinische Betreuung des Patienten (€ 80,21)

4 GOÄ-E: Beratung durch den Arzt mittels Telefon oder E-Mail (SMS und Chat ausgeschlossen), Dauer bis zu 10 Min. (€ 14,01)

5 GOÄ-E: Beratung durch den Arzt mittels Telefon, Dauer mehr als 10 Min. (€ 19,26)

6 GOÄ-E: Ärztliche Beratung des Patienten zur Interpretation von selbstgenerierten Vitalparametern und/oder medizinischen Daten aus elektronischen Anwendungen (z. B. Gesundheits-Apps) und/oder Geräten, ggf. einschließlich Beratung zur Validität der Vitalparameter und/oder medizinischen Daten (€ 43,41)

7 GOÄ-E: Reisemedizinische Beratung durch den Arzt, einschließlich Impfgespräch, ggf. einschließlich Dokumentation, Dauer unter 10 Min. (€ 6,90)

8 GOÄ-E: Reisemedizinische Beratung durch den Arzt, einschließlich Impfgespräch, ggf. Einschließlich Dokumentation, je vollendete 10 Min. (€ 21,69)

27 GOÄ-E: Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten, Dauer unter 10 Min. (€ 7,72)

28 GOÄ-E: Betreuung, Aufklärung und Beratung von Angehörigen im Rahmen der Behandlung von palliativmedizinischen Patienten, je vollendete 10 Min. (€ 25,14)

 


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