Budgeterhöhungen für Ärzte in Nordrhein
In der KV Nordrhein gibt es zum III. Quartal 2007 für einige Ärzte Nachbesserungen beim Budget. Wer in den Genuss dieser Budgeterhöhung kommen will, muss zwei Voraussetzungen erfüllen:
- Bisher werden weniger als 75% der abgerechneten Punkte vergütet.
- Die Fallzahl ist gegenüber dem Bemessungszeitraum (meist III/1997 bis II/1998) um mindestens 5% gestiegen.
Wer beide Voraussetzung erfüllt, erhält eine dauerhafte Budgetaufstockung auf 75% der von ihm abgerechneten Leistungsmenge.
Beispiel: Der Arzt, der nur 60% seiner abgerechneten Leistungsmenge ausbezahlt bekommt und der gegenüber 1997 10% mehr Fälle behandelt, bekommt eine Budgetaufstockung auf 75% der von ihm abgerechneten Punktmenge.
Zur Gegenfinanzierung dieser Budgeterhöhungen wird die in der KV No bisher praktizierte Vergütung der budgetüberschreitenden Leistungen im Bereich der Ersatzkassen zu einem floatenden Restpunktwert de facto gestrichen.
Quelle: KV No