Markttrend: Direktverträge verändern Patientenströme

Prognosen sehen für die nächsten 5 Jahre einen deutlichen Rückgang des Anteils des klassischen KV-Honorars an den Praxisumsätzen vorher. Da auch im klassischen Privatbereich durch Basistarif und neue GOÄ Einbußen drohen, gewinnen neben den Selbstzahlerleistungen auch strukturierte Behandlungsprogramme und Direktverträge mit Krankenkassen mittel- und langfristig an Bedeutung. Zu erwarten sind regionale Verträge bis hin zur Übernahme der Gesamtversorgung.

Verträge zur integrierten Versorgung verändern bereits heute in operativen Fächern wie der Augenheilkunde, Orthopädie, Chirurgie, Urologie oder auch HNO zunehmend den Markt. Krankenkassen führen dabei den vertraglich verbundenen operativen Praxen Patienten und Operationen zu, die damit den nicht vertraglich gebundenen Praxen verloren gehen. Bei kleineren BKKen oder IKKen ist der Effekt häufig gering. Spürbare Veränderungen sind hingegen zu erwarten, wenn die großen Kassen sich in solchen Verträgen engagieren.

Fazit: Um im operativen Bereich Marktanteile zu sichern und auszubauen, bauen derzeit zahlreiche Kollegen Netzwerke im Rahmen einer Teilgemeinschaftspraxis auf (§ 18,1 MBO und § 33,2 Ärzte-ZV). Diese Netzwerke sind geprägt durch enge medizinische und wirtschaftliche Kooperation auf der Basis eines Vertrages. Teilgemeinschaftspraxen sind (z.B. im Privatbereich) zunächst auch ohne Kassenvertrag sinnvoll, stellen zugleich aber auch die ideale Basis für den späteren Abschluss von Direktverträgen mit Krankenkassen dar.


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