Nähere Regelungen zur Anstellung von Ärzten liegen vor

Im neuen Bundesmantelvertrag (tritt voraussichtlich zum 1.7.2007 in Kraft) wird der zahlenmäßige Umfang der Beschäftigung angestellter Ärzte auf 3 Vollzeitkräfte oder bis zu 6 halbtagsbeschäftigte Ärzte je Vertragsarzt begrenzt wird. Bei einer „halbierten“ Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag ist eine Anstellung von einem vollzeitbeschäftigten oder bis zu 2 halbtagsbeschäftigten Ärzte zulässig.

Zudem soll die Anstellung von fachfremden Ärzten dann nicht möglich sein, wenn der angestellte Arzt oder der anstellende Arzt einer Fachgruppe angehört, die nur auf Überweisung von den Patienten in Anspruch genommen werden kann (z.B. Pathologen, Laborärzte, Nuklearmediziner, Radiologen). Ärzten dieser Fachgruppen ist damit nun neben der Möglichkeit zur Bildung einer Teilgemeinschaftspraxis auch die Möglichkeit zur fachfremden Anstellung weitgehend genommen worden. Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen gerne einen kompetenten Rechtsanwalt.

Quelle: KBV


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