Bund durchleuchtet Ärztehonorare

Der Deutsche Bundestag hat am 22. Juni 2009 die 15. AMG-Novelle verabschiedet. Die Gesetzesänderung soll u.a. die vertragsärztliche Vergütung transparenter machen und dadurch das Vertrauen zwischen Arzt und Patient stärken.

So erhält das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zukünftig vom Bewertungsausschuss vierteljährlich Daten und Berichte zur aktuellen Entwicklung der Ärztehonorare in den einzelnen Facharztgruppen sowie den verschiedenen KV-Regionen. Nähere Einzelheiten und Vorgaben, wie die Berichte auszusehen haben, legt das BMG noch fest. Die verbesserte Datengrundlage soll ermöglichen, die Auswirkungen der Vergütungsreform besser zu analysieren.

Gleichzeitig unterbindet die Gesetzesnovelle die unzulässige Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten. Dies betrifft laut BMG insbesondere den „verkürzten Versorgungsweg“, bei dem Vertragsärzte Hilfsmittel direkt an den Patienten weitergeben. Teile der für die Hilfsmittelversorgung geltenden Regelungen werden auf den Arzneimittelbereich ausgedehnt, um Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Quelle: ARZT & WIRTSCHAFT Online, www.auw.de


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