Das neue GKV-Finanzierungsgesetz

Noch in diesem Jahr soll ein neues GKV-Finanzierungsgesetz verabschiedet werden. Diese Reform der GKV-Finanzierung ist gemäß Erläuterungen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aus zwei Gründen notwendig:

Zum einen sollen strukturelle Probleme des heutigen Finanzierungssystems in Hinblick auf die zukünftige Entwicklung behoben werden. Zum anderen droht im Jahr 2011 eine Finanzierungslücke in Höhe von € 11 Mrd., welche die Krankenkassen vor große Schwierigkeiten stelle.

Folgende Inhalte aus dem Gesetzesentwurf sind für den vertragsärztlichen Bereich von Interesse:

  • Honorardeckel für zwei Jahre
    Insgesamt darf in den nächsten beiden Jahren die Gesamtvergütung für Vertragsärzte nur um jeweils 0,75% steigen. Auch bei einem unvorhergesehenen Anstieg der Morbidität gibt es keine Nachvergütung.
  • Mengenbegrenzung und Abstaffelung bei extrabudgetären Leistungen
    Um in den Jahren 2011 und 2012 übermäßiges Honorarwachstum auch im Bereich der extrabudgetären Leistungen zu verhindern, sollen Fallzahlbegrenzungen oder Quotierungen (also Preisabstaffelungen) eingeführt werden.

Auswirkungen würde dies haben für Leistungsbereiche wie:

  • Ambulantes Operieren
  • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (soweit nicht gesetzlich oder vom Bundesausschuss vorgesehen)
  • Vergütungen nach der Onkologievereinbarung
  • Wegekosten
  • Leistungen der Strahlentherapie
  • Dialysesachkosten

KBV-Chef Dr. Andreas Köhler äußerte sich zwischenzeitlich bereits verständnisvoll bzgl. der geplanten Budgetierung des Honorarwachstums im ärztlichen Bereich. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ließen nichts anderes zu, sagte Köhler hierzu. Massive Kritik am neuen Finanzierungsgesetz hagelte es hingegen von Vertretern ärztlicher Genossenschaften.

Auch Krankenhäuser sind übrigens von der neuen Sparwelle betroffen. Ihre Budgets sollen in den Jahren 2011 und 2012 um mehr als eine Milliarde Euro gekürzt werden.

Die Hauptlast von künftig aufgrund des demografischen Wandels steigenden Gesundheitskosten werden die Versicherten zu tragen haben. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht vor, dass Beitragssätze und Gesundheitsprämien der Versicherten deutlich ansteigen können.


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