EBM-Tipp: Lohnt die Gründung einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis?
Im neuen EBM 2005 werden Gemeinschaftspraxen und medizinische Versorgungszentren durch Aufschläge gefördert. Gemäß Kapitel I.5.1 erhalten fachgleiche Gemeinschaftspraxen einen Aufschlag von pauschal 60 Punkten auf den Ordinationskomplex. Für eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis bedeutet dies beispielsweise einen Aufschlag von rund 41% – aus 145 Punkten (Patienten im Alter zwischen 6 und 59 Jahren) werden 205 Punkte. Bei einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis ergibt sich ein Aufschlag von rund 22% – aus 265 Punkten werden 325 Punkte.
Anders bei den fachübergreifenden Gemeinschaftspraxen: Hier werden auf den Ordinationskomplex pro vertretener Fachgruppe 15 Punkte aufgeschlagen, mindestens jedoch 60 Punkte, maximal 105 Punkte.