Ergebnisverteilung in ärztlichen Gemeinschaften

Viele Ärzte, die gemeinschaftlich ihre Tätigkeit ausüben, haben sich spätestens zum Zeitpunkt der Kooperationsgründung auf diverse Regelungen geeinigt. Gerade der Punkt „Gewinnverteilung“ führt aber oft zu Unstimmigkeiten. Jedem Leser ist klar, dass die Regelung „Gewinn durch zwei“ in einer 2er-Gemeinschaftspraxis nicht unbedingt fair für beide Partner ist. Bevor es auch bei Ihnen in Zukunft zu einem Streit kommt, der unter Umständen zum Bruch führt, ist es sinnvoll, den bestehenden Vertrag in regelmäßigen Abständen auf Angemessenheit hin zu prüfen. So können auch rechtliche Änderungen eine Anpassung der Gewinnverteilung sinnvoll werden lassen.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne ein vielfach bewährtes Ergebnisverteilungsmodell gegen eine Schutzgebühr in Höhe von 20 Euro zur Verfügung. Schreiben Sie uns hierfür einfach eine E-Mail oder ein Fax, damit wir Ihnen umgehend das gewünschte Modell zukommen lassen können.


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