Fünfstellige Honorarvorteile durch fachübergreifende Kooperation

Es lohnt sich, die Spielregeln des Gesundheitssystems genau zu kennen. Der Lohn können erhebliche Honorarvorteile sein. Unter bestimmten Bedingungen resultieren aus einer fächerübergreifenden Kooperation zwischen Ärzten Honorarzuschläge von mehr als € 10.000 pro Quartal.

Dokumentiert wird dies durch einen kürzlich nach einem Konzept von Frielingsdorf Consult realisierten Fall in Niedersachsen. Dort schlossen sich zwei Neurologen und ein Psychotherapeut zu einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis zusammen, um Patienten fortan gemeinsam behandeln zu können. Durch geschickte Anwendung der Regelungen des niedersächsischen Honorarverteilungsvertrages entstanden Honorarvorteile in Höhe von rund € 17.000 pro Quartal, die die Ärzte untereinander aufteilen.

Honorarsteigernd sind nur bestimmte Kombinationen

Das zugrunde liegende Konzept ist neben Niedersachsen grundsätzlich auch in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern anwendbar. Es beruht auf der Kombination der Budgets verschiedener Fachgruppen. Honorarsteigernd sind dabei jedoch nur bestimmte Fächerkombinationen. Voraussetzung ist ferner ein bestimmtes Größenverhältnis bezogen auf die Fallzahlen der beiden Partner.

Aus wirtschaftlicher Sicht besonders attraktiv sind in diesen KVen z.B. Kombinationen zwischen Orthopäden und Anästhesisten oder Chirurgen und Anästhesisten. Auch in den Fächern Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie gibt es sehr vorteilhafte Kombinationen. Die genaue Höhe des Honorarvorteils kann anhand der KV-Bescheide der beteiligten Ärzte vorab exakt errechnet werden.

Vereinfacht wird die Kooperationsgründung seit dem 1.1.2007 zudem durch die im neuen Vertragsarztrecht verankerte Möglichkeit der standortübergreifenden Kooperation. Diese Kooperationsform ermöglicht eine enge medizinische Kooperation bei gleichzeitiger Wahrung einer angemessenen organisatorischen Autonomie der Partner. Durch moderne EDV-Tools kann jeder der Partner seine angestammte Praxis-EDV behalten.

Ärzte, die die Gründung einer fach- und standortübergreifenden Kooperation in einer der oben aufgeführten Konstellationen aus medizinischen Gründen erwägen, dürfen mit entsprechenden Honoraraufschlägen rechnen.

Tipp: Wer die Gründung einer fachübergreifenden Kooperation plant, kann zu erwartende Honorarvorteile bei Frielingsdorf Consult berechnen lassen. Gerne informieren wie Sie auch über die Möglichkeit, in einer standortübergreifenden Kooperation die eigene Praxis-EDV beizubehalten.

Rufen Sie uns an unter 0221/13 98 36-0 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@frielingsdorf.de


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