Honorarverteilung in der ÜBAG

Die überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (kurz ÜBAG) ist eine hoch attraktive Kooperationsform. Sie vereint pragmatische Umsetzbarkeit mit unmittelbarem wirtschaftlichem Nutzen und strategischen Vorteilen.

Vor der Gründung muss geklärt werden, wie die Honorare innerhalb einer ÜBAG verteilt werden. Zunächst: Warum stellt sich diese Frage überhaupt?

Eine ÜBAG ist eine sogenannte „Berufsausübungsgemeinschaft“. Früher gab es dafür den Begriff „Gemeinschaftspraxis“. Einziger Unterschied einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis (ÜBAG) im Vergleich zur klassischen Gemeinschaftspraxis ist das Merkmal „standortübergreifend“. Die Partner einer ÜBAG sitzen also nicht wie in der klassischen Gemeinschaftspraxis unter einem Dach, sondern sind an mehreren Standorten verteilt.

Ansonsten gleicht eine ÜBAG jedoch der klassischen Gemeinschaftspraxis. Dies umfasst auch, dass gemeinsam abgerechnet wird. Die ÜBAG erhält also von der KV nur einen einzigen Abrechnungsbescheid, in dem alle Leistungen aller Partner enthalten sind. Hieraus ergibt sich die Aufgabe, die Gesamtzahlung der KV fair auf die einzelnen Partner an den einzelnen Standorten aufzuteilen.

Bestes Werkzeug zur fairen Aufteilung der Honorare ist die lebenslange Arztnummer (LANR). Seit Mitte 2008 werden alle Leistungen mit der LANR gekennzeichnet, können also eindeutig auf den einzelnen Arzt zurückgeführt werden. Mittels einer Aufschlüsselung der Gesamtleistung nach einzelnen Ärzten kann das ÜBAG-Honorar auf die einzelnen Partner leistungsgerecht aufgeteilt werden.

Sofern in einer fachgleichen ÜBAG in relevantem Umfang Patienten von zwei oder mehr Partnern gemeinsam behandelt werden, muss eine Regelung ergänzt werden, wie in diesen Fällen die Grundpauschale aufgeteilt wird. Denn diese wird automatisch mit der LANR des Arztes versehen, der den Erstkontakt mit dem Patienten hatte. Für den mitbehandelnden Kollegen verbliebe dann keine weitere Honorarzuweisung. Lösen lässt sich dieses Problem durch die Einführung einer ÜBAG-internen Pseudonummer, die die Aktivität der weiteren Partner für einen Patienten anzeigt. Mithilfe dieses Merkmals lässt sich auch für gemeinsam behandelte Patienten das Honorar sauber aufteilen.

Tipp: Eine regelmäßige neutrale und objektive Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen in einer ÜBAG nach Partnern bietet Ihnen Frielingsdorf Consult an. Daneben bieten wir Ihnen weiterhin eine Gründungsberatung an. Bei Interesse nehmen Sie bitte unter 0221 / 139 836-60 (Fax -65) oder info@frielingsdorf.de Kontakt mit uns auf.


In Kontakt bleiben: