Neue Vergütungsregel für 2009

Nachfolgend fassen wir für Sie die wesentlichen Beschlüsse zusammen, die der Erweiterte Bewertungsausschuss (E-BA) in seiner 7. Sitzung am 27./28. August 2008 zur Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung gefasst hat:

Es gibt weiterhin eine praxisindividuelle Mengenbegrenzung: Die Regelleistungsvolumen. Das Regelleistungsvolumen (RLV) eines Arztes errechnet sich aus der Fallzahl des Vorjahresquartals und dem arztgruppenspezifischen Fallwert. Ab einer Fallzahl von 150% bezogen auf den Arztgruppendurchschnitt wird der Fallwert abgestaffelt. Interessant ist hier der Bezug auf das Vorjahresquartal. Dies bedeutet, dass die Fallzahl des Jahres 2008 das Budget des Jahres 2009 festlegt.

Wichtig für Gemeinschaftspraxen und MVZ: Die RLV der beteiligten Ärzte werden wie bisher summiert. Das bedeutet, dass wie bisher die RLV-Überschreitung von Arzt A mit der RLV-Unterschreitung von Arzt B ausgeglichen werden kann. Dieser Vorteil war aufgrund der Einführung der lebenslangen Arztnummer (LANR) zum 1. Juli 2008 von einigen Akteuren als gefährdet angesehen worden, scheint nun aber Bestand zu haben.

Der E-BA hat zu dem eine Liste der künftig extrabudgetären Leistungen erstellt. Diese umfasst u.a.:

  • Notfälle und dringende Besuche
  • Akupunktur
  • Teilröntgen
  • Schmerztherapie (wenn nicht ausschließlicher Leistungsumfang)
  • Belegärztliche Leistungen
  • Ambulante Operationen
  • Prävention
  • Labor

Um besonders starke Honorarrückgänge für einzelne Praxen zu verhindern, gibt es eine Auffangregelung. KV und Kassen können in Fällen, in denen das Honorar um mehr als 15% gegenüber dem Vorjahresquartal zurückgeht, befristete Ausgleichszahlungen leisten. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Rückgang auf die Umstellung der Mengensteuerung zurückzuführen ist oder auf die Herausnahme von extrabudgetären Leistungen.


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