Operationsgemeinschaft nach neuem Berufsrecht
Nach § 18, Abs.1 der neuen Musterberufsordnung können sich Operateure mit konservativ tätigen Kollegen überörtlich zu einer OP-Berufsausübungsgemeinschaft zusammenschließen, ohne ihren Praxissitz verlegen zu müssen. In dieser Teilgemeinschaftspraxis werden OP-Aufklärung, Operation und Nachsorge kooperativ und qualitätsgesichert erbracht und abgerechnet, die Erträge werden nach einem internen Schlüssel je nach Arbeitsanteil auf die beteiligten Ärzte verteilt. Vorteile dieser Konstruktion sind z.B.:
- Bestmögliche Qualität durch medizinische Zusammenarbeit
- Keine Veränderung in den bestehenden Praxen notwendig
- Optimale Auslastung von Geräten, Räumen und Personal
- Freie und faire Verteilung der Erträge nach Arbeitsanteil
Wichtig: Da noch nicht alle KVen das neue Berufsrecht auch im vertragsärztlichen Bereich akzeptieren, sind derartige Kooperationen zunächst auf den Privat-Bereich beschränkt. Eine Ausnahme stellt beispielsweise die KV Niedersachsen dar, in der Regelungen des neuen Berufsrechts bereits im vertragsärztlichen Bereich umgesetzt werden können.
Weitere Infos: Tel. 0221 / 139 836-0, Fax 0221 / 139 836-65, info@frielingsdorf.de