Selbstzahler-Zentrum: Welches ist die richtige Gesellschaftsform?

Immer häufiger schließen sich Gruppen von Ärzten zusammen und bauen gemeinsam ein Selbstzahler-Zentrum auf. In diesem Zentrum bieten die Ärzte gemeinsam individuelle Gesundheits-Leistungen außerhalb des GKV-Spektrums an. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen geteilter Investitionen und den hervorragenden Werbemöglichkeiten in einem solchen Zentrum liegt einer der größten Vorteile darin, dass die Patienten von vornherein wissen: In diesem Zentrum sind die medizinischen Leistungen nicht auf Chipkarte zu erhalten. Die Bezahlung erfolgt also nicht mehr in der Arztpraxis und kann somit das langjährig gewachsene Vertrauensverhältnis zum Arzt nicht gefährden.

Bei der Gründung eines Selbstzahler-Zentrums stellt sich regelmäßig die Frage nach der geeigneten Gesellschaftsform. Neben wichtigen juristischen Erwägungen spielen bei der Auswahl auch ökonomische Gesichtspunkte eine wesentliche Rolle. So verursacht eine GmbH-Gründung Gründungskosten (z.B. für den Notar). Bei jeder wesentlichen Änderung des Gesellschaftsvertrages sowie bei der Aufnahme neuer Gesellschafter ist erneut der Notar zu konsultieren, es entstehen weitere Kosten. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist daher aus rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die flexiblere und kostengünstigere Lösung.

Auch die Gewerbesteuerpflicht der GmbH stellt rein betriebswirtschaftlich betrachtet einen Vorteil für die GbR da, bei der diese steuerliche Konsequenz in der Regel vermieden werden kann. Auch die Abschreibungsmöglichkeiten in einer GbR nutzen wirtschaftlich unmittelbar jedem Gesellschafter.

Die rechtlich bestehende unbegrenzte wirtschaftliche Haftung der GbR-Gesellschafter ist in sorgfältig gestalteten Projekten zudem kalkulierbar, da kaum wirtschaftliche Verpflichtungen bestehen.

Bislang war auch die Abrechnung von Selbstzahlerleistungen in der GmbH nicht ohne Risiko. Handelt es sich um Heilkundeleistungen, sind diese an die Person des Arztes und an seine Abrechnung nach GOÄ gebunden. Inwieweit diesbezüglich die neue Musterberufsordnung für die GmbH Erleichterungen bringt, bleibt abzuwarten.

Fazit: Aus rein wirtschaftlicher Sicht sprechen viele Gründe dafür, ein ärztliches Selbstzahler-Zentrum in der Rechtsform einer GbR zu gründen.


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