Steigende Praxiskosten in 2022

Auch in diesem Jahr müssen sich niedergelassene Ärzte wieder auf Mehrausgaben einstellen:
 
MFA-Gehälter: +3 %: Tarifgebundene Arztpraxen müssen MFA seit Jahresbeginn 3 Prozent mehr zahlen. Zudem sind die Ausbildungsvergütungen gestiegen.
 
Mindestlohn: +8,85 %: Seit dem 1. Januar 2022 liegt die Untergrenze bei 9,82 Euro pro Stunde. Ab dem 1. Juli müssen dann wenigstens 10,45 Euro pro Stunde gezahlt werden; ab dem 1. Oktober 12 Euro pro Stunde.
 
Informationstechnologie: +4,4 %: Einige Arztpraxen haben Nachholbedarf bei den besonderen Anforderungen in puncto Sicherheit und digitale Kommunikation. Die Erstattungspauschalen der Kassenärztlichen Vereinigungen für die Telematikinfrastruktur decken nicht immer die aufgerufenen Preise der IT-Firmen.
 
Praxisinhaltsversicherung: +13-14 %: Aufgrund der überproportional gestiegenen Preise für Einrichtungsgegenstände, Waren und Rohstoffe passen viele Anbieter von Praxisinhaltsversicherungen ihre Beiträge an.
 
Berufshaftpflichtversicherung: +10 %: Aufgrund gestiegener Kosten passen viele Anbieter ihre Beiträge an.
 
Krankenversicherung: +4,1 %: Der PKV-Verband rechnet aufgrund gestiegener Ausgaben mit um durchschnittlich 4,1 Prozent gestiegenen Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Bei speziell an Mediziner gerichtete Angebote könnte die Anpassung deutlich höher ausfallen.
 
Strom und Gas: +7 % und +21 % (Stand Januar 2022): Der steigende CO?-Preis, höherer Netzgebühren und hohe Großhandelspreise haben die meisten Versorger dazu gezwungen, ihre Preise zu erhöhen.
 
Briefporto: +4,6 %: Ein Standardbrief beispielsweise kostet seit Anfang des Jahres 85 statt vorher 80 Cent.
 
Quelle: Newsletter Arzt & Wirtschaft, 11. Januar 2022


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