Umsatzsteuerpflicht für medizinische Telefonberatung?
Mit Urteil vom 23.09.2020 hat der BFH entschieden, dass telefonische Beratungen im Rahmen eines Gesundheitstelefons einen therapeutischen Zweck verfolgen können und unter den Begriff „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin“ fallen (BFH 23.9.20, XI R 6/20) und daher von der Umsatzsteuer befreit sind.
Laut BFH sei dies beispielsweise der Fall, wenn es sich um telefonische Beratungen im Rahmen von Patientenbegleitprogrammen handle und diese als Patientenschulungen im Rahmen einer ergänzenden Leistung zur Rehabilitation einen therapeutischen Zweck erfüllen.
Quelle: PFB Praxis Freiberufler-Beratung vom 11.01.2021