Versorgungswerksbeiträge können als Werbungskosten unbeschränkt abzugsfähig sein

Der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat mit Beschluss vom 23. Mai 2005 einem Kläger Prozesskostenhilfe gewährt, der seine Rentenversicherungsbeiträge als Werbungskosten steuerlich absetzen will. Nach Ansicht des Gerichts erscheint möglich, dass die von Arbeitnehmern gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei der Einkommensermittlung nicht nur als (beschränkt abzugsfähige) Sonderausgaben, sondern als (unbeschränkt abzugsfähige) vorab veranlasste Werbungskosten zu berücksichtigen sind.

Nach dieser Entscheidung können Rentenversicherungsbeiträge Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der künftig in vollem Umfang steuerpflichtigen Renten sein. Dann wären sie Werbungskosten im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das Gericht begründet seine Entscheidung vor allem mit der Neugestaltung der Rentenbesteuerung ab 2005. Danach wird der Umfang der Steuerpflicht der Renten bis 2040 schrittweise erhöht. Die Renten werden dann ab dem Jahr 2040 in voller Höhe besteuert.

Dem Argument der Finanzverwaltung, Rentenversicherungsbeiträge seien möglicherweise begrifflich vorab entstandene Werbungskosten, sie seien aber kraft Gesetzes lediglich beschränkt abzugsfähig, sind die niedersächsischen Richter entgegen getreten. Das Gesetz könnte durchaus so verstanden werden, dass dem Werbungskostenabzug Vorrang einzuräumen sei. Die Prozesskostenhilfe ist jedoch lediglich aufgrund summarischer Prüfung gewährt worden. Die Entscheidung im eigentlichen Klageverfahren wird dadurch nicht vorweggenommen.

Sollte der Kläger Erfolg haben, würden wohl auch Beträge zu dem Versorgungswerken als vorweggenommene Werbungskosten voll von der Steuer abzusetzen sein. Zur gleichen Frage bestehen weitere Verfahren, u.a. beim Bundesfinanzhof Az. X R 11/05. Wenn Sie von einer positiven Entscheidung profitieren wollen, sollten Sie Ihre Einkommensteuerbescheide durch Einspruch offen halten.

Quelle: ADVISA GmbH Berlin, eine von 130 bundesweit im Verbund tätigen Steuerberatungsgesellschaften mit der Spezialisierung auf Mediziner;
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