Werbeflyer: Angestellter Arzt muss kenntlich gemacht werden

Grundsätzlich dürfen niedergelassene Ärzte in Werbeflyern über ihre Praxis und Leistungen informieren. Das Landgericht Aurich wies in einem Urteil vom 20.1.2022 (Az.: 2 O 895/19) darauf hin, dass bei der Darstellung des Praxisteams deutlich gemacht werden muss, falls dort tätige Ärzte angestellt sind. Andernfalls handele es sich um unlautere Werbung im Sinne des § 3a UWG.

Quelle: arzt-wirtschaft.de, 14.07.2022


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