Neuer EBM: „Währungsreform“ am 1. Oktober 2013

KBV und Krankenkassen haben beschlossen, dass der EBM zum 1. Oktober 2013 einer Währungsreform unterzogen wird. Hierzu werden alle mit Punkten bewerteten EBM-Ziffern auf einen Punktwert von 10 Cent umgerechnet. Die EBM-Ziffer 03321 wird bspw. künftig mit 200 Punkten (zu 10 Cent) statt wie bisher mit 565 Punkten (zu 3,563 Cent) bewertet. Beide Bewertungen (alt wie neu) ergeben rund € 20. Am Honorar ändert sich also nichts. Aber an der Optik: Ein Punktwert von 10 Cent sieht deutlich besser aus, als ein solcher von 3,5 Cent.

Auf der Strecke bleibt bei der Währungsreform die betriebswirtschaftliche Kalkulation. Denn die Bewertungen im aktuellen EBM gehen zurück auf eine detaillierte Kalkulation von Praxiskosten und ärztlichem Aufwand auf der Basis eines Punktwertes von 5,11 Cent (10 Pfennig). Die 565 Punkte der oben genannten EBM-Ziffer 03321 waren also ursprünglich nicht mit € 20 bewertet, sondern mit einem Betrag von € 28,90 (= 565 Punkten x 5,11 Cent).

Die Währungsreform von KBV und Kassen zementiert also nun nonchalant die seit Jahren um rund 30% zu niedrige Vergütung im Vergleich zur EBM-Kalkulation von 2005.

Quelle: Abrechnung aktuell 5/2013


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