EBM-Reform soll zum 01.04.2020 in Kraft treten

Details zum neuen EBM werden aktuell noch unter Verschluss gehalten. Bekannt ist jedoch, dass die „sprechende Medizin“ aufgewertet wird und technische Leistungen niedriger eingestuft werden.
 
Das hausärztliche Gespräch mit einem Patienten oder einer Bezugsperson nach GOP 03230, das bislang mit 90 Punkten bewertet war, soll beispielsweise ab dem zweiten Quartal 2020 mit 128 Punkten bewertet werden – immerhin ein Plus von gut vierzig Prozent. Allerdings wird im Gegenzug die hausärztliche Versichertenpauschale nach der GOP 03000 in allen Altersklassen abgewertet (GOP 03001 von 236 auf 225 Punkte; 03002 von 150 auf 142 Punkte; 03003 von 122 auf 114 Punkte; 03004 von 157 auf 148 Punkte und 03005 von 211 auf 200 Punkte) und auch der Zuschlag für Hausärzte (GOP 03040) wird von 144 Punkten auf 138 Punkte gesenkt.
 
Darüber hinaus werden Kalkulationszeiten für die Versichertenpauschalen eingeführt und die Prüfzeiten durchweg abgesenkt. Die Gefahr, zeitlich auffällig zu werden, wird damit geringer. Allerdings erhalten die KVen durch die Einführung der Kalkulationszeiten gleichzeitig ein Kontrollinstrument an die Hand, um zu überprüfen, ob die Mindestanzahl an Sprechstunden eingehalten wird.
 
Wie sich die Honorarverteilung des neuen EBM auf die anderen Fachgruppen – insbesondere auf die mit vielen technischen Leistungen – auswirken wird, bleibt abzuwarten.
 
Quelle: Ärzte Zeitung, Ausgabe 13.12.2019


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