Rheinlandärzte schlagen Alarm

Die Kosten zur Umsetzung gesetzlicher Vorgaben in Hygiene, Arbeits- und Datenschutz wachsen stetig, werden jedoch nicht transparent vergütet. Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung sind gefordert.
 
Seit November 2016 gelten für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser einheitliche Anforderungen an das Qualitätsmanagement (QM). Grundlage dafür ist die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (QM-RL). Stetige Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen im QM, Hygiene, Arbeits- und Datenschutz erfordern von niedergelassenen Ärzten und MVZ immer höhere Investitionen und führen zu steigenden laufenden Kosten. Demgegenüber steht jedoch keine transparente Vergütung.
 
Für Pflegeheime, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer stellt sich die Situation anders dar. Hier steht z. B. bei Pflegeheimen die Verhandlung von Stellen im QM und die Übernahme der damit entstehenden Kosten auf der Tagesordnung jeder Pflegesatzverhandlung mit den Kassen. Wie ist diese Ungleichbehandlung zu Ungunsten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu begründen?
 
Um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, hat sich die MVZ Rheinlandärzte GmbH nun mit einem Schreiben an die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewandt und fordert:
 
„Schluss mit der Ungleichbehandlung gegenüber dem stationären Sektor zu Lasten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.“
 
Dr. Dr. Fritz und Dr. Berson (Inhaber der MVZ Rheinlandärzte GmbH) fordern in ihrem Schreiben weiterhin eine transparente Bewertung und Vergütung der Aufwendungen für Qualitätsmanagement, Hygieneberatung, Arbeits- und Datenschutz. Die Leistungen für QM und Co. sollen Einlass in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und in die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erhalten.
 
Quelle: MVZ Rheinland Ärzte GmbH, Dr. Dr. Lars Benjamin Fritz und Dr. Arndt Berson, www.rheinlandaerzte.de; vollständige Pressemitteilung einsehbar unter www.innovaprax.de/aktuelles


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