EBM2008: Wie funktionieren die neuen Grund- und Versichertenpauschalen?

Der neue EBM2008 setzt den mit dem EBM2000plus eingeschlagenen Weg konsequent fort. Weitere Einzelleistungen fallen weg und gehen in Pauschalen auf. Für die Fachärzte werden sogenannte Grundpauschalen geschaffen, die den alten Ordinationskomplex, die Konsultationen und die Beratungen aufsaugen.

Bei den Hausärzten umfasst die neue Versichertenpauschale u.a. die folgenden Leistungen:

  • hausärztliche Grundvergütung (bislang 03000)
  • Koordination der hausärztlichen Betreuung (03001 und 03002)
  • versorgungsbereichsspezifische Bereitschaft (03005)
  • Ordinationskomplex (03110 bis 03112)
  • Konsultationskomplex (03115)
  • Erörterung (03120)
  • Ganzkörperstatus (03311)
  • neurologische Basisdiagnostik (03312)
  • psychopathologischer Status (03313)
  • Ruhe-EKG (03320)
  • allergologische Basisdiagnostik (03340)
  • orientierende entwicklungsneurologische Untersuchung eines Kindes (03350)
  • orientierende Untersuchung der Sprachentwicklung (03351)
  • Zuschlag zu Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (03352)

Daraus folgt: Noch wichtiger für das Honorar als bisher sind die sogenannten „Verdünnerscheine“. Denn Grund- und Versichertenpauschale sind bereits abrechnungsfähig nach einem einzigen Arzt-Patienten-Kontakt.


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