Standortübergreifende Gemeinschaftspraxis: Kooperation ohne Verlust der Autonomie

„Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ – dieses Sprichwort bezeichnet den Wunsch, einen Vorteil nutzen zu können, ohne Nachteile in Kauf zunehmen. Ein gutes Beispiel hierfür ist die standortübergreifende Gemeinschaftspraxis, die das neue Vertragsarztrecht seit dem 1.1.2007 ermöglicht. Wirtschaftlich ist die standortübergreifende Gemeinschaftspraxis häufig vorteilhaft, denn Budgetaufschläge, Vorteile im EBM2008 und die Möglichkeit, den Patienten ein kombiniertes medizinisches Angebot präsentieren zu können, führen in der Regel zu attraktiven Gewinnsteigerungen gegenüber der Einzelpraxis.

Und organisatorisch ist die Kooperation über Standorte hinweg deutlich weniger anspruchsvoll, als die klassische Gemeinschaftspraxis unter einem Dach. Keiner der Partner muss umziehen oder sein gewohntes Arbeitsumfeld verlassen. Räume und Personal werden ebenso beibehalten wie die angestammte EDV.

Tipp: Zumindest für einen Übergangszeitraum können die Partner einer standortübergreifenden Gemeinschaftspraxis mit unterschiedlicher Praxis-EDV arbeiten, sofern Sie dennoch eine gemeinsame Abrechnungsdiskette bei der zuständigen KV einreichen. Frielingsdorf Consult bietet hierzu einen unkomplizierten EDV-Service an, mit dem Sie Ihre angestammte Praxis-EDV in einer standortübergreifenden Gemeinschaftspraxis beibehalten können. Infos unter 0221 / 139 836-0 oder unter info@frielingsdorf.de.


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