Ein eigenes Hamsterrad in der ÜBAG?

In einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) schließen sich mehrere Partner an unterschiedlichen Standorten zusammen, die zuständige KV stellt dann für die einzelnen Partner nur noch eine einzige Abrechnung aus: Die Honorare werden in einer Gesamtsumme auf ein neues Konto der ÜBAG ausgezahlt. Eine wichtige Aufgabe innerhalb einer ÜBAG ist daher, die eintreffende Honorarsumme gerecht auf die einzelnen Standorte aufzuteilen. Um dies zu erreichen, gibt es verschiedene denkbare Möglichkeiten. Diese führen jedoch zu teilweise erheblich unterschiedlichen Ergebnissen, weshalb ein genauerer Blick lohnt.

Eine besonders einfache Form der Honorarverteilung (die bspw. von der KV Nordrhein Consult favorisiert wird) besteht darin, für jedes Quartal das Gesamt-RLV der ÜBAG zu bestimmen (z.B. € 32.000) und mit der insgesamt in diesem Quartal abgerechneten Leistungsmenge der ÜBAG (z.B. € 42.000) zu vergleichen. Es ergibt sich eine Vergütungsquote (hier z.B. rund 76%). Diese Vergütungs-Quote wird sodann auf alle Partner der ÜBAG angewendet. Jeder Partner erhält also dieselbe Quote (hier 76%) seiner abgerechneten Leistungen vergütet.

Diese Form der Honorarverteilung ist zwar einfach, birgt jedoch eine schwerwiegende Problematik. Denn derjenige Partner, der möglichst viele Punkte abrechnet (auch wenn diese gar nicht vergütet werden), profitiert zulasten der anderen Partner. Eine BAG, die sich dieses System ins Haus holt, würde sich also damit ein internes „Hamsterrad“ installieren, welches dazu führen würde, dass alle Kollegen möglichst große Leistungsmengen (möglichst weit über das RLV hinaus) erbringen müssen. Denn Partner, die ihr RLV genau erfüllen oder sogar darunter bleiben, wären die Dummen.

Etwas aufwendiger, aber in jedem Fall fairer, ist es, für jeden ÜBAG-Partner eine „standortscharfe“ Honorarermittlung mit seinem individuellen RLV und seiner individuellen Leistungsmenge vorzunehmen. Ungenutztes RLV einzelner Partner wird sodann in einem zweiten Schritt rechnerisch auf die übrigen ÜBAG-Partner verteilt. Hierbei werden sowohl dem Partner, der ungenutztes RLV zur Verfügung stellt, als auch dem Partner, der die Leistungen erbracht hat, Honoraranteile zugeschlüsselt.

Tipp:
Wenn Sie Unterstützung bei der Honorarverteilung in Ihrer ÜBAG benötigen, rufen Sie uns an unter 0221 / 139 836-0 oder mailen Sie uns an info@frielingsdorf.de.


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