Gesetzliche Fristen für Praxis-QM rücken näher – Lösungswege

Der Gesetzgeber fordert in § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V von Vertragsärzten ein praxisinternes QM-System. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Forderung in seiner Richtlinie vom 18.10.2005 inhaltlich und zeitlich konkretisiert. Demnach hat die Einführung und der Nachweis eines praxisinternen QM-Systems bis 2009 zu erfolgen.

In einer aktuellen Studie der Stiftung Gesundheit wurden mehr als 30.000 niedergelassene Ärzte, Therapeuten und Zahnärzte zu dem Thema befragt. 85% der Befragten sind der Meinung, mit einem QM-System lassen sich die Arbeitsabläufe in der Praxis effizienter gestalten. Die Frage, ob ein QM-System überhaupt eingeführt werden soll, ist damit in den Hintergrund gerückt. Bei der Nutzung eines QM-Systems geht es aus Sicht der befragten Ärzte vor allem um ein kostengünstiges System, das eigenständig steuerbar ist und sich an die individuellen Erfordernisse der jeweiligen Praxis anpassen lässt.

Auffällig ist, dass sich kleinere Praxen bei der Einführung eines QM-Systems häufiger an QEP orientieren, größere Praxen hingegen häufiger an der DIN EN ISO 9000 ff. Beide Systeme sind relativ umfangreich und unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsfreiheit. Während das QEP-System der KBV viele Vorgaben zur Praxisorganisation macht, bietet DIN EN ISO 9000 ff. wesentlich mehr Freiräume bei der Gestaltung der Abläufe.

Es muss jedoch nicht immer QEP oder DIN EN ISO 9000 ff. sein. Einzelne Berufsverbände bieten speziell angepasste fachgruppenspezifische QM-Systeme an. Beispielhaft sei der Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie genannt (www.bvo-qm.de).

Die Firma Merz Pharma bietet auf Ihrer Internetseite ab Montag, den 28. April kostenfrei einen zertifizierten 11teiligen online-Kurs zum Qualitätsmanagement mit Download von Vorlagen und Musterdokumenten an: www.merz-praxismanagement.de (Benutzername: gast / Kennwort: frankfurt). Die Inhalte zu diesem online-Kurs stammen von der Frielingsdorf Consult GmbH. Dieser Kurs ist mit drei CME-Punkten zertifiziert.

Fazit: Die Auswahl des richtigen QM-Systems entscheidet darüber, ob die eigene Zielsetzung erreicht wird. Wer nur die gesetzlichen Forderungen abdecken will, ist bei QEP oder DIN ISO falsch. Wer seine Praxisabläufe aktiv verbessern will, sollte sich hingegen für eines der etablierten Systeme und gegen Minimallösungen entscheiden.

Tipp: Speziell für Praxen, die lediglich die Minimalanforderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllen wollen, bieten wir ein sogenanntes „Mini-QM-System“ an. Dieses kann später nach Belieben eigenständig erweitert werden. Weitere Infos unter info@frielingsdorf.de oder bei Herrn Stefan Hoch (0221 / 139 836-76).


In Kontakt bleiben: