KV Schleswig-Holstein – Vorläufige Hilfe für Hausarzt-Onkologen im Jahr 2008

Gemäß Ärztezeitung vom 12.03.2008 dürfen die Hausarzt-Onkologen die hämato-onkologischen Grundpauschalen (13410, 13411, 13412) im Jahr 2008 abrechnen.

Seit Einführung des EBM 2008 dürfen nur noch die niedergelassenen Fachärzte, nicht aber hausärztlich tätige Onkologen die Ziffern für

  • Betreuungsleistungen (01510-01512)
  • Infusionen (02100, 02101)
  • Punktionen (02110, 02111, 02120)

abrechnen. Diese werden mit der Versichertenpauschale abgegolten. Der Wegfall ohne Ausgleich würde das Aus für viele bedeuten, da lt. Dr. Jens Kisro (Hausarzt-Onkologe aus Lübeck) zwischen 50 und 70 % der Einnahmen aus diesen Ziffern stammten. Ein weiteres Problem für die onkologischen Hausärzte ist die Halbierung der Versichertenpauschale bei Überweisung durch einen anderen Hausarzt.

Die Interimslösung sieht die Fachgruppe als Signal, dass die KVSH an einer Lösung interessiert ist und es sich um keine „Verschwörungstheorie“ handelt, sondern das sie als Minorität schlichtweg vergessen wurde.

Die KBV hat die Kassenärztlichen Vereinigungen Ende 2007 in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass diese im Rahmen der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung auf Antrag weitere Leistungen genehmigen können. Für Praxen mit hämato-onkologischen Schwerpunkt könnte dies eine Genehmigung zur Abrechnung der EBM-Nummern des Abschnitts 1.5 und der EBM-Ziffer 02101 (Infusion) sein. Im Fall einer arztgruppengleichen Überweisung käme auch die Abrechnung der Ziffer 13500 in Betracht.


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