Abrechnungshinweis: Morbiditätszuschlag (03212) bei chronisch Kranken

Unter die Definition einer schweren chronischen Erkrankung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) fallen nicht nur Patienten, die bisher mit den Komplexen nach den Nummern 03001, 03002, 03210 oder 03211 abzurechnen waren. Es sind viel mehr Patienten, die seit Januar als schwer chronisch krank anzusehen sind. Dabei spielt die ICD-10-GM-Klassifizierung beziehungsweise die Diagnoseverschlüsselung keine Rolle mehr.

Der ständig in psychotherapeutischer Behandlung befindliche Patient fällt ebenso unter die Definition wie der Jugendliche mit seiner Hypothyreose oder die Patientin mit Harninkontinenz, die regelmäßig mit Einlagen (Hilfsmittel) versorgt wird. Denken Sie auch an die Patienten mit Glaukom oder einer Sehstörung/Hörstörung. Brillen und Hörgeräte sind Hilfsmittel! Damit fallen die Patienten, die mit solchen Hilfsmitteln versorgt sind, unter die Definition des GBA.

Der Morbiditätszuschlag ist nicht an eine bestimmte Leistung gebunden. Deshalb können Sie an irgendeinem Tag im Quartal die Nr. 03212 abrechnen. Sie müssen nur darauf achten, dass es im Quartal zu zwei Arzt-Patienten-Kontakten gekommen ist.

Quelle: Ärztezeitung vom 27.03.2008, Auszug aus „Erste Abrechnung nach EBM 2008“ von Dr. Dr. Peter Schlüter


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