Gewinnverteilung in Gemeinschaftspraxen (inkl. YouTube-Clip)
Die Aufteilung der Gewinne in einer Gemeinschaftspraxis ist immer wieder Anlass für Diskussionen zwischen den Praxispartnern. Häufig anzutreffen ist eine paritätische Regelung, bei der alle Praxispartner denselben Gewinnanteil erhalten. Diese Lösung hat Vorteile. Zum einen ist sie einfach und transparent. Zum anderen stärkt sie die Solidarität zwischen den Partnern und verhindert praxisinternes Konkurrenzdenken. Dauerhaft tragfähig ist eine solche paritätische Gewinnverteilung aber erfahrungsgemäß nur unter bestimmten Voraussetzungen. So sollten die Gesellschaftsanteile der Partner möglichst vergleichbare Größe haben. Ebenso sollten alle Partner idealerweise gleiche Arbeitszeiten haben und auch das medizinische Leistungsspektrum der Partner sollte möglichst ähnlich sein. Ist nur eines dieser Kriterien nicht gegeben, birgt eine paritätische Gewinnverteilung Konfliktpotenzial, welches sich früher oder später konkretisieren kann.
Bewährt hat sich in solchen Fällen das Topfmodell. Hierbei wird der zur Verteilung stehende Praxisgewinn in mehrere Töpfe unterteilt, die sodann nach unterschiedlichen Kriterien auf die Partner verteilt werden. Als Verteilungskriterien in Frage kommen die Gesellschaftsanteile, die Arbeitszeiten, der erzielte Privat- bzw. GKV-Umsatz und weitere (ggf. individuell zu findende) Größen. Eines ist wichtig: Die solidarische Komponente sollte niemals zu kurz kommen. Bei streng kapitalistischer Gewinnverteilung droht praxisinterner Wettbewerb, der sich äußerst negativ auswirken kann.
Besondere Sorgfalt sollte bei der Ausgestaltung eines Gewinnverteilungsmodells den Details gewidmet werden. Wie wird der von angestellten Ärzten erzielte Gewinn verteilt? Wie kann eine Konkurrenzsituation zwischen den Partnern verhindert werden? Und was passiert, wenn ein Partner seine Arbeitszeit bspw. aus Altersgründen reduzieren möchte?
Bewährt hat sich in solchen Fällen das Topfmodell. Hierbei wird der zur Verteilung stehende Praxisgewinn in mehrere Töpfe unterteilt, die sodann nach unterschiedlichen Kriterien auf die Partner verteilt werden. Als Verteilungskriterien in Frage kommen die Gesellschaftsanteile, die Arbeitszeiten, der erzielte Privat- bzw. GKV-Umsatz und weitere (ggf. individuell zu findende) Größen. Eines ist wichtig: Die solidarische Komponente sollte niemals zu kurz kommen. Bei streng kapitalistischer Gewinnverteilung droht praxisinterner Wettbewerb, der sich äußerst negativ auswirken kann.
Besondere Sorgfalt sollte bei der Ausgestaltung eines Gewinnverteilungsmodells den Details gewidmet werden. Wie wird der von angestellten Ärzten erzielte Gewinn verteilt? Wie kann eine Konkurrenzsituation zwischen den Partnern verhindert werden? Und was passiert, wenn ein Partner seine Arbeitszeit bspw. aus Altersgründen reduzieren möchte?
Da sich diese und ähnliche Fragen in vielen Gemeinschaftspraxen gleichermaßen stellen, kann auf Erfahrungswerte zur Praxis-Tauglichkeit verschiedener Modelle zurückgegriffen werden.
Tipp: Sofern der Gewinn in einer Gemeinschaftspraxis nach der Honorarleistung der Partner verteilt werden soll, kann der quartalsweise erfolgende Frielingsdorf-Abrechnungscheck als zuverlässige, günstige und neutral-objektive Datenquelle dienen. Wenden Sie sich bei konkretem Beratungsbedarf zur Frage der Gewinnverteilung in einer Gemeinschaftspraxis an die Berater von Frielingsdorf unter info@frielingsdorf.de bzw. unter 0221-139836-0.
Interesse am Thema? Dann schauen Sie sich unseren kurzen YouTube-Clip an!