Honorarreform 2009: Fallwerte zu gering?

In den meisten KVen sind nunmehr die Fallwerte und damit die Regelleistungsvolumen für das I. Quartal 2009 bekannt. Bei einem Vergleich der jetzt von den KVen veröffentlichten RLV-Fallwerte mit den um extrabudgetäre Leistungen bereinigten Fallwerten früherer Jahre kommt es teilweise zu Überraschungen. Trotz des von der KBV verhandelten Mehrhonorars von bundesweit € 2,7 Mrd., von dem alle KVen in unterschiedlichem Maße profitieren, liegen in einigen KVen die RLV-Fallwerte niedriger als die Fallwerte in 2008.

Auffällig sind teilweise auch starke Abweichungen von Fallwerten zwischen den KVen. Beispiel Hausärzte: In Westfalen-Lippe liegt der hausärztliche RLV-Fallwert bei rund € 32/Fall, im benachbarten Niedersachsen hingegen bei rund 44 €/Fall – ein Unterschied von immerhin rund 27%. Der orthopädische Fallwert liegt hingegen in beiden KVen gleichmäßig bei rund € 31,50/Fall.

Die Ursachen für diese Verwerfungen liegen u.a. in den so genannten Vorwegabzügen. Die KVen ziehen von der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung bestimmte Beträge für die künftig zu festen Punktwerten zu vergütenden freien Leistungen (z.B. Akupunktur, Labor, Notdienste etc.) ab und legen diese zurück. Hierbei kommt es darauf an, den voraussichtlich dafür anfallenden Honorar-Betrag im voraus korrekt vorherzusagen, um sowohl spätere Finanzierungslücken als auch drohende Rückzahlungen an die Kassen zu vermeiden.

Die pikante Festlegung dieser Vorwegabzüge hat beträchtliche Auswirkungen auf die RLV-Fallwerte. In Bayern betragen die Vorwegabzüge im hausärztlichen Bereich 27%, im fachärztlichen Bereich sogar 53% der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung. Nur der verbleibende Betrag steht für die Regelversorgung zur Verfügung.

Immerhin: Praxen mit besonderer Spezialisierung oder einem besonderen Versorgungsauftrag können bei der KV einen Antrag auf Fallwerterhöhung stellen.


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