Kasse darf vor Arztrechnung warnen

Eine Krankenversicherung darf ihren Mitgliedern empfehlen, Honorarrechnungen eines bestimmten Arztes nicht oder nur nach Prüfung durch die Versicherung zu bezahlen, hat das Landgericht München (AZ: 6 O 17192/01) kürzlich entschieden. Die Versicherung käme nur ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nach. Die Richter hätten anders entschieden, wenn die Versicherung Einfluss auf die Behandlungsmethoden genommen oder zum Arztwechsel aufgerufen hätte.

Quelle: bäk-intern


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