Massive Honorarumverteilung bis 2015

Derzeit werden 99% der Gesamtvergütung über das kollektivvertragliche KV-System abgewickelt. Lediglich 1% der Gesamthonorare laufen über die aktuell rund 4.000 Direktverträge mit Krankenkassen.

Politisch gefördert können Krankenkassen heute jedoch weitere Vergütungsbestandteile aus dem KV-System heraus trennen und in Direktverträge umleiten. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat die medizinische Versorgung aus einer Hand bereits als Modell der Zukunft bezeichnet.

Nach Schätzungen der KBV werden bis 2010 nur noch 55% der Gesamtvergütung über die KVen laufen, 2015 nur noch 42%. Für niedergelassene Ärzte bedeutet dies einen entsprechenden Umsatzrückgang im klassischen EBM-Bereich.

Diese Umsatzrückgänge können nur durch Abschluss von Direktverträgen kompensiert werden. Entgegen landläufiger Meinung können diese Verträge für die beteiligten Ärzte wirtschaftliche Vorteile bringen. Entweder durch Einsparungen in anderen Sektoren oder durch Einhaltung einer überdurchschnittlichen Versorgungseffizienz im Vergleich zum Arztdurchschnitt.

Da Vertragsabschlüsse für einzelne Ärzte schwierig zu realisieren sind, wächst gleichzeitig die Bedeutung von professionell strukturierten Ärztenetzwerken.


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