Neue Bedarfsplanungsrichtlinie ab Juli 2019
Im Juli 2019 steht eine überarbeitete Bedarfsplanungsrichtlinie ins Haus. Bisherige Überarbeitungen haben häufig zu relevanten Veränderungen in der Versorgungsstruktur geführt, u.a. mit Auswirkungen auf Versorgungsgrade, Niederlassungssperren oder Zuschnitte von Planungsbereichen.
Nachdem bereits im Januar die Zusammenlegung der Facharztgruppen Chirurgie und Orthopädie in Kraft trat, um die Bedarfsplanungsrichtlinie der ärztlichen Weiterbildungsordnung anzugleichen, wird über weitere Änderungen ab Juli (bspw. die separate Beplanung der fach-internistischen Schwerpunkte) kräftig spekuliert. Es kann ggf. sinnvoll sein, dies bei aktuellen Vorhaben im Bereich der fachärztlichen inneren Medizin im Auge zu behalten.