Produktverkauf in der Arztpraxis
Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln innerhalb der Praxis und außerhalb der Arbeitszeit ist berufsrechtswidrig, hat das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Köln (AZ.: 35 K 2910/00 v. 24.11.00) entschieden. Zwar ist Ärzten grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung nicht untersagt, soweit sie ethisch mit dem ärztlichen Beruf vereinbar ist. Beim Betreiben eines Gewerbes muss jedoch auf eine räumliche, organisatorische und personelle Trennung von der Arztpraxis geachtet werden. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde die Erwartungshaltung entwickeln, Beratung und Verkauf erfolgten auf der Grundlage einer ärztlichen Begleitung.
Quelle: Schade-Brief