Unerwarteter Tod des Praxisinhabers – zuerst den Patientenstamm sichern!

Schon einige Male haben wir das tabuisierte Thema „Plötzlicher Tod des Praxisinhabers“ aufgegriffen. Aufgrund der vielen Rückmeldungen, die uns hierzu erreicht haben, werden wir in einer kleinen Artikelreihe die wichtigsten To-Dos, die sich für Erben und das Praxisteam nach dem unerwarteten Tod des Praxisinhabers ergeben, ausführlich darstellen. Der erste Beitrag erörtert dabei die Frage, wie man die Patienten über den Tod des Praxisinhabers richtig informiert und dadurch eine Abwanderung der Patienten zu anderen Praxen verhindern kann.
 
Wenn ein Praxisinhaber plötzlich stirbt, ist dies für die Hinterbliebenen und die Menschen, die mit dem Praxisinhaber oft jahrelang zusammengearbeitet haben, ein immenser Verlust und großer Schock. Trotz aller Trauer sollte die Frage, wie es nun mit der Praxis weiter geht, aber schnell geklärt werden und zudem ist schnelles Handeln zwingend erforderlich. Denn von einer weiterhin funktionierenden Praxis sind viele Beteiligte abhängig: Angestellte mit ihren Arbeitsplätzen, Erben mit ihrem Vermögen und natürlich eine Vielzahl versorgungsbedürftiger Patienten. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko für den Fortbetrieb der Praxis ist dabei, dass die Patienten nach dem Tod des Praxisinhabers zu anderen Praxen abwandern. Damit kann der Praxis die Substanz entzogen werden. Der richtige Informationsaustausch mit den Patienten ist daher von immenser Bedeutung.
 
Insbesondere bei Einzelpraxen ist klar, dass in den ersten Tagen nach dem Tod des Inhabers ggf. noch nicht direkt ein Vertreter in der Praxis zur Verfügung steht bzw. stehen kann. Deshalb müssen zunächst diejenigen Patienten informiert werden, die in den ersten Tagen nach Eintritt des plötzlichen Todesfalls einen Termin vereinbart haben oder ohne Voranmeldung in der Praxis auflaufen. Eine Information an die Terminpatienten sollte telefonisch erfolgen und die Termine sollten nach Möglichkeit ein oder zwei Wochen nach hinten verschoben werden. Patienten, die selbst anrufen, werden natürlich ebenfalls direkt telefonisch informiert. Patienten, die spontan ohne Termin in die Praxis kommen, müssen in der Praxis persönlich informiert werden.
 
Die Information aller Patienten sollte sensibel erfolgen, denn die Patienten werden sicherlich ebenfalls betroffen sein, sich aber gleichzeitig auch Sorgen um die eigene Versorgung machen. Patienten, die akut eine ärztliche Behandlung benötigen, sollten in Abstimmung mit einem anderen Arzt bzw. einer anderen Praxis übergangsweise dorthin vermittelt werden. Für diese und alle anderen Patienten gilt, dass sie sich nach dem Finden eines Vertreters / eines Übernehmers auch weiterhin in der Praxis behandeln lassen sollen. Daher muss allen Patienten vermittelt werden, dass die Praxis weiterhin für sie da ist und der Praxisbetrieb – in Andenken an den verstorbenen Inhaber – selbstverständlich fortgeführt wird.
 
Nicht zu vergessen ist, dass Stammpatienten, die keinen in nächster Zeit anstehenden Termin haben, in gleicher Weise informiert werden sollten. Die Information dieser Patienten muss nicht sofort erfolgen, sollte aber auch nicht auf die lange Bank geschoben werden. Denn wenn diese Patienten durch einen Dritten vom Tod des Praxisinhabers erfahren, besteht auch hier ein Abwanderungsrisiko. Sofern zeitlich und je nach Patientenmenge möglich, ist hierbei ebenfalls der persönliche Anruf ideal. Sollte dies aber nicht möglich sein, können die Patienten auch angeschrieben werden. Eine schriftliche Information über den Todesfall per eMail ist unserer Erfahrung nach eher ungeeignet. Besser ist bspw. eine spezielle Praxis-Postkarte. Auf dieser Postkarte sollten auch die Telefonnummer der Praxis und der Hinweis aufgeführt sein, dass sich die Patienten bei Fragen in jedem Fall an die Praxis wenden können.
 
Neben der beschriebenen telefonischen, persönlichen und schriftlichen Direkt-Information sollte ein Aushang in den Praxisräumen und eine Todesanzeige im Namen des Praxisteams in einer regionalen Zeitung die Patienteninformation ergänzen. Weiterhin sollte zur kurzfristigen Sicherung des Praxisbetriebes ein Vertreter eingebunden werden. Wie dieser Schritt anzugehen ist, werden wir Ihnen in der nächsten Ausgabe unseres Newsletters vorstellen.
 
Sollten Sie sich für eine Vorsorge bzw. für die frühzeitige Praxisabsicherung für den plötzlichen Todesfall interessieren, können Sie bereits jetzt nähere Informationen unter der Rufnummer 02 21 – 139 836-0 oder per Mail unter info@frielingsdorf.de anfordern.


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