Zulassungseinzug bei Praxisabgabe: Bisher passiert nicht viel

Nach Angaben der KV Nordrhein (veröffentlicht in der Ärztezeitung vom 5. April 2017) wurden bisher insgesamt 16 Anträge auf Nachbesetzung vom Zulassungsausschuss abgelehnt. Neun betroffenen Praxisinhabern wurde eine Abfindung gezahlt – je nach Fachrichtung in unterschiedlicher Höhe. Die vom Zulassungseinzug betroffenen Gynäkologen erhielten nach Angaben des Justitiars der KV Nordrhein (Herrn Dr. Horst Bartels) durchschnittlich € 59.537 an Entschädigung, die betroffenen Urologen durchschnittlich € 29.433, die HNO-Ärzte € 27.022 und die Hausärzte durchschnittlich € 21.462. Drei Praxisinhaber, deren Nachbesetzungsanträge „mangels Praxissubstrat“ abgelehnt wurden, erhielten keine Entschädigung. Weitere vier Praxisinhaber stellten keinen Antrag auf Entschädigungszahlung.
 
In allen Fällen habe in erster Linie der geringe oder fehlende Versorgungsumfang zur Ablehnung der Nachbesetzung geführt. Dies sei nach Angaben der KV Nordrhein dann der Fall, wenn bei einem Versorgungsgrad bis 140 % die Fallzahl einer Praxis ein Viertel des Fachgruppendurchschnittes nicht erreiche. Bei höheren Versorgungsgraden seien mindestens 50 % des Fallzahldurchschnittes der Fachgruppe erforderlich. Neben der Fallzahl würden stets auch weitere Umstände des Einzelfalls geprüft und in die Entscheidung einbezogen, u.a. die wirtschaftlichen Interessen der Partner in einer Berufsausübungsgemeinschaft.
 
Im Sommer 2016 wurden die Regelungen zur Stilllegung von Zulassungen in überversorgten Planungsbereichen durch den Gesetzgeber bekanntlich verschärft (vgl. Frielingsdorf-Newsletter Ausgabe 03/2016). Nach Recherchen der ARD wurden seit dieser Verschärfung jedoch bundesweit nur vier Zulassungen stillgelegt (drei in Mecklenburg-Vorpommern und eine in Nordrhein-Westfalen).
 
Zusammenfassend kann fest gehalten werden, dass derzeit das Risiko eines Zulassungseinzugs anlässlich der Praxisabgabe offenbar gering ist. Gefährdet zu sein scheinen vor allem fallzahlschwache Einzel-Praxen. Ob dies auch in Zukunft so bleibt, ist offen.


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