VStG 2012 vom Bundestag verabschiedet
Am 1.12.2011 hat der Deutsche Bundestag das Versorgungsstrukturgesetz 2012 verabschiedet, das damit am 1.1.2012 wie geplant in Kraft tritt. In letzter Sekunde wurden an dem Gesetzes-Entwurf noch einige wichtige Änderungen vorgenommen:
Entscheidung über Praxisnachbesetzungen
Zum Abbau der Überversorgung etwa in einigen Großstädten sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen, anders als zunächst vorgesehen, kein Vorkaufsrecht erhalten, wenn die Nachbesetzung einer Praxis ansteht. Vielmehr erhält der mit Kassen- und Ärztevertretern besetzte Zulassungsausschuss die Aufgabe, auf Antrag zu entscheiden, ob ein Arztsitz nachbesetzt wird. Wird der Antrag auf Nachbesetzung vom Zulassungsausschuss abgelehnt, hat die Kassenärztliche Vereinigung dem Vertragsarzt oder seinen Erben eine Entschädigung „in der Höhe des Verkehrswertes der Arztpraxis“ zu zahlen.
Landärzte werden besser bezahlt
Zu den beschlossenen finanziellen Anreizen gehört, dass Landärzte von Maßnahmen der Budgetbegrenzung ausgenommen werden, für ihre Tätigkeit also besser bezahlt werden. Ferner wird die Residenzpflicht aufgehoben, Ärzte können damit in der Stadt wohnen und auf dem Land praktizieren. Angestrebt wird mit dem Gesetz eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Künftig sollen sich Vertragsärztinnen nach einer Geburt nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate lang vertreten lassen können.
Ärztenetze werden aufgewertet
Ärztenetze werden durch das VStG aufgewertet. Die KBV wird beauftragt, Rahmenkriterien zu entwickeln, die die Basis für die Anerkennung besonders förderungswürdiger Praxisnetze sein sollen. Solche besonders förderungswürdigen Netze können in Zukunft durch Honorarzuschläge oder durch ein eigenes Honorarvolumen gefördert werden, soweit dies der Verbesserung der ambulanten Versorgung dient.
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Schrittweise einführen will die Koalition eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, die gleichermaßen von Krankenhausärzten sowie niedergelassenen Fachärzten erfüllt werden soll. Der neue Versorgungszweig, dessen Leistungen ohne Abstaffelung und Mengenbegrenzung erbracht werden kann, soll „die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten“ umfassen.
Dazu zählen unter anderem Krebserkrankungen, HIV/Aids und Multiple Sklerose. Den gesamten Bereich ambulanter Operationen hat die Koalition dagegen aus der „ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung“ gestrichen. Insbesondere die Länder hatten Bedenken geäußert, die Kosten könnten explodieren.
Quelle: bundestag.de