Arbeitnehmerschutz: Auch Ärzte müssen Gesetze aushängen

Wie alle anderen Arbeitgeber sind auch Ärzte dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über (Arbeitnehmerschutz-)Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zu informieren. Dies kann in Form von Aushängen, z.B. am schwarzen Brett oder in Personalräumen, erfolgen oder über persönliche Übergabe bzw. anderweitige Bekanntmachung.
 
Die Aushänge müssen dabei regelmäßig aktualisiert bzw. neu übergeben werden. Die Berufsgenossenschaft überprüft die Einhaltung der Aushangpflicht und Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
 
Quelle: Radiologen WirtschaftsForum, Ausgabe 11/2018


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