Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung steuerlich begünstigt

Das Finanzgericht Niedersachsen hat am 28. September 2005 entschieden, dass Nachzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung als außerordentliche Einkünfte nach § 34 EStG begünstigt zu besteuern sind.

Ein freiberuflich tätiger Psychotherapeut hatte, wie eine Vielzahl seiner Berufskollegen, eine rechtliche Auseinandersetzung mit der kassenärztlichen Vereinigung um die Rechtmäßigkeit der Absenkung des sogenannten Punktwertes ab dem Jahre 1993. Nach Beendigung dieses Streits hat der Psychotherapeut von der kassenärztlichen Vereinigung für seine in den Jahren 1993 bis 1998 geleistete Tätigkeit eine Nachzahlung von rund DM 228.000 erhalten. Diese Nachzahlung führte zu mehr als einer Verdoppelung der normalen Einnahmen. Dies wirkte sich aufgrund der Progression im Steuertarif nachteilig auf die Einkommensteuer des Psychotherapeuten aus.

Das Finanzgericht Niedersachsen führte in seiner Begründung aus, dass zwar bei Freiberuflern die Begünstigung für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten nur in Ausnahmefällen möglich sei. Da die Sachlage in dem hier zu entscheidenden Fall aber ähnlich gelagert wäre, wie in den Fällen, in denen der Bundesfinanzhof solche Ausnahmen anerkannt hat, sei auch hier die tarifliche Begünstigung nach § 34 EStG anzuwenden.

Das Finanzgericht hat gegen das Urteil die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es bleibt abzuwarten, ob die Finanzverwaltung gegen das Urteil des Finanzgerichts vorgehen wird.

Quelle: ADVISA GmbH Berlin, eine von 130 bundesweit im Verbund tätigen Steuerberatungsgesellschaften mit der Spezialisierung auf Mediziner;
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