Serie Neues Vertragsarztrecht: Überörtliche GP über Zulassungsgrenzen hinweg

Die überörtliche Gemeinschaftspraxis hat viele Vorteile. So können Zuweiser eingebunden und Patientenströme gesteuert werden. Die Präsenz an mehreren Standorten verspricht Wettbewerbsvorteile und stellt eine ideale Ausgangsbasis für Verhandlungem mit Klinik oder Krankenkasse dar. Doch bislang ist die überörtliche Gemeinschaftspraxis ohne Einschänkung nur im Privatbereich möglich. Anders als in der Musterberufsordnung ist eine überörtliche Zusammenarbeit bislang im Vertragsarztrecht nicht erlaubt. Noch nicht, denn im BMGS liegt mittlerweile ein Entwurf zur Weiterentwicklung des Vertragsarztrechtes, der eben dies ermöglicht: Eine überörtliche Gemeinschaftspraxis sogar über die Grenzen des Zulassungsbezirkes hinweg. Voraussichtlicher Termin: Ab Mitte oder Ende 2006.

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