Patient beim Besuch schon tot – was zahlt die Kasse?

Der Besuch samt Wegegeld kann nur dann zu Lasten der GKV abgerechnet werden, wenn durch den bestellten Arzt zum Zeitpunkt der Anforderung des Besuchs nicht zweifelsfrei festzustellen war, ob der betreffende Patient bereits tot war oder nicht. Er hat also den Besuch bei einem Kranken zu unterstellen. Wird der Arzt zu einem Schwerkranken gerufen, der beim Eintreffen bereits tot ist, so kann er Besuchsgebühr und Wegegebühr zu Lasten der GVK abrechnen, nicht aber den Totenschein usw.

Quelle: info-doc


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