Schwangere dürfen Arbeitgeber belügen

Musste eine Schwangere bislang auf Anfrage ihren Zustand nur zugeben, wenn eine Tätigkeit von einer Schwangeren nicht ausgeübt werden konnte, so kann sie dies nun hartnäckig verschweigen. Nach neuester Rechtsprechung stellt bereits die Frage nach einer Schwangerschaft eine gesetzlich verbotene Diskriminierung des Geschlechts dar. Eine Schwangerschaft sei nur ein vorübergehendes Beschäftigungshindernis und führe nicht zu einer dauerhaften Störung des Vertragsverhältnisses. Auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung bestehe nicht!

Quelle: ADVISION, Essen


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