Überstundenverpflegung ist lohnsteuerfrei

Durch praxisinterne Umstellungen, Schwierigkeiten bei der Quartalsabrechnung usw. kann es immer wieder zu Überstunden kommen. Das Finanzgericht Hamburg hat jetzt entschieden, dass eine Überstundenverpflegung lohnsteuerfrei ist, wenn sie im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegt.

Dies kann auch der Fall sein, wenn die Mahlzeiten einer Koordination verschiedener Abteilungen sowie deren Arbeitsergebnissen dient und damit die Arbeitsprozesse beschleunigt. Natürlich ist diese Zuwendung auch sozialversicherungsfrei.

Quelle: European Tax & Law, Berlin


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